Aktuelle Hinweise  

Informationsblätter „Hygienebestimmungen“ und „Fragebogen
zu Symptomen“ - siehe INFO - Anmeldeform. u.a.

Aktuelles zu Corona (Stand 20.01.2022)
Der Sportbetrieb des ATS Hohenlimburg-Nahmer findet unter den derzeit gültigen Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW statt.
Demnach darf aktuell der Sport in unserer Halle nur unter Einhaltung der 2G plus Regel abgehalten werden. Dies bedeutet, dass nur 2fach geimpfte Personen mit
einem aktuellen Test ODER einer Boosterimpfung teilnehmen können. Die Nachweise werden von den jeweiligen Schlüsselträgern/ Übungsleitern kontrolliert und in den
ausliegenden Listen vermerkt. Im Übrigen gelten weiterhin die bekannten AHA Regeln!

 

 

 

 

   

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Individueller Vereins-Handlungsleitfaden für den ATS-Hohenlimburg–Nahmer zu

Prävention und sexualisierte Gewalt

 

Wir haben folgende Vereinbarungen getroffen:

 

1. Der Vorstand hat das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zur „Vorstandssache“ erklärt und wird die vereinbarten Maßnahmen nachhaltig voranbringen.

2. Unser Verein wird sich aus diesem Grunde der Initiative “Schweigen schützt die Falschen“ zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport des Landessportbundes NRW anschließen.

3. Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns der Verantwortung bewusst. Der 1.Vorsitzende ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.

4. Die Abteilungsleitungen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter nehmen die Verantwortung in ihrem Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.

5. Alle genannten Personengruppen dokumentieren mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex, dass sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten.

6. Alle genannten Personengruppen müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein „erweitertes Führungszeugnis gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.

7. Der Vorstand sichert einen vertraulichen Umgang zu. Eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde hält der Vorstand bereit.

8. Alle genannten Personengruppen sichern zu, dass keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängigsind beziehungsweise sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.

9. Der Vorstand, insbesondere 1. Vorsitzende, steht als Ansprechpartner in Sachen sexualisierter Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Im Verdachtsfall oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.

10. Der Kontakt zu Fachberatungsstellen ist hergestellt. Für Nachfragen stehen die Fachstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.

11. Der Vorstand wird bei konkreten Vorfällen eine Fachstelle einbeziehen.

12. Der Vorstand wird sich zu dem Thema „Prävention und Intervention“ weiterbilden.

13. Alle Personen im Verein bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfall Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.

14. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erklären, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.

15. Wir schauen auf unsere Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.

16. Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/ Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönliche Eindruck).

17. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.

18. Eine Ansprache des “Verdächtigen“ erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Strafbestand der üblen Nachrede (§186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.

19. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.

20. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequentenVorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!

21. Eine erforderliche Information der betroffenen Eltern erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern im Verein. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.

22. Informationen an die Medien erfolgt ausschließlich über den Vorstand unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und Verdächtigen.

Der Vorstand

 

Ansprechpartner für Prävention und sexualisierte Gewalt
Stadt Hagen Fachberatung Kindeswohl
Märkischer Ring 1 58095 Hagen, 02331 207 4500
Stadt Hagen: Jugendamt, Bereitschaftsdienst
Über die Polizei 02331 9860 oder Zentrale 02331 207 5000
Wildwasser Hagen, Fachstelle gegen sexuelle Gewalt
Lange Str. 124 ; 58089 Hagen 02331 371013
Kinderschutzbund Hagen
Potthofstr. 2 ; 58095 Hagen

02331 38 60 890

Kijub : Kinderschutzambulanz und Beratungsstelle
Nach Vereinbarung 0175 2222 492

   
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